Fachberater für Finanzdienstleistungen

Die IHK-Fortbildung Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen ist eine finanzwirtschaftliche Aufstiegsfortbildung, die mit einer Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer abschließt. Der Abschluss „Geprüfter Fachberater für Finanzdienstleistungen“ wurde aufgrund der sich wandelnden beruflichen Aufgaben und Anforderungen grundlegend überarbeitet und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 9. Februar 2012 als Nachfolgeregelung für den Abschluss „Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK“ erlassen. Geprüfte Fachberater für Finanzdienstleistungen beraten eigenständig und verantwortungsvoll Privatkunden im Hinblick auf Geld- und Vermögensanlagen, Personenvorsorge, Sach- und Vermögenssicherung, Immobilienanlagen und Finanzierungen. Diese IHK-Fortbildung wird vom europäischen und deutschen Qualifikationsrahmen für Hochschulabschlüsse, auf das EQR- und DQR-Niveau 5 eingestuft.

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