Fachliche Leistung

Die fachliche Leistung ist neben der Eignung und der Befähigung ein Bestandteil der Bestenauslese im öffentlichen Dienst in Deutschland. Grundlage bildet Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz (GG), wonach jeder Deutsche nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte hat. Das Leistungsprinzip (auch Leistungsgrundsatz) gehört zu den hergebrachte Grundsätzen des Berufsbeamtentums.

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