Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen ist eine öffentlich-rechtlich anerkannte kaufmännische Qualifikation, die nach einer erfolgreich absolvierten Fortbildungsprüfung bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes und der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Ausbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen und Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 erteilt wird.
Mit dieser Verordnung wurde die bisherige Fortbildung zum Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen neu geordnet und die Fortbildungsinhalte und die Prüfungskriterien neu gestaltet. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erstellte hierzu einen Rahmenplan mit Lernzielen, der im DIHK-Verlag bezogen werden kann. Prüfungen nach der alten Rechtsverordnung konnten noch bis zum 31. Juli 2015 durchgeführt werden.
Die Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in verschiedenen Bereichen und Einrichtungen des Gesundheitswesens, beispielsweise in Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Reha- und Kureinrichtungen, Wohn- und Pflegeheimen und Krankenkassen und sind in der Lage, eigenverantwortlich betriebs- und personalwirtschaftliche Aufgaben zu lösen.