Fahrausbildung und Fahrerlaubnisprüfung
Mit der Fahrerlaubnisprüfung (Deutschland), Führerscheinprüfung (Österreich) oder der Führerprüfung (Schweiz, Liechtenstein) wird die Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Motorfahrzeugen geprüft. Sie setzt eine Fahrausbildung voraus und hat bei Bestehen die Zulassung zum Straßenverkehr zur Folge.
Bei Erteilung einer Fahrerlaubnis (D), Lenkberechtigung (A) bzw. Fahrberechtigung (CH und FL) wird Fahreignung vorausgesetzt. Mit der Übergabe des Führerscheins (A) bzw. Führerausweis (CH und FL) durch den Prüfer am Tag der bestandenen Fahrprüfung gilt diese als erteilt. In Deutschland gibt der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer nach bestandener Prüfung einen vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis aus. Der Kartenführerschein wird später zugesendet oder von der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt.