Fahrradkennzeichen
Das Fahrradkennzeichen war bis 2011 in der Schweiz und in Liechtenstein ein auf Fahrrädern angebrachtes Kennzeichen, bis 1989 in Form eines Schildes, umgangssprachlich Fahrradnummer oder Velonummer, seither in Form einer Vignette, der Velovignette, ugs. auch Velomärkli (ab 1989). Das Kennzeichen belegt, dass das Fahrrad haftpflichtversichert ist.
Da die Haftpflichtversicherung obligatorisch ist, wurde das Fahrradfahren ohne gültiges Kennzeichen in der Schweiz zuletzt (2011) mit einer Busse von 40 Franken bestraft. Für Besucher aus dem Ausland war keine Vignette vorgeschrieben.
Das Kennzeichen war eine Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten, die mit zuletzt bis zu zwei Millionen Schweizer Franken gedeckt war. Wenn beispielsweise ein Velo ein Auto streifte und den Lack beschädigte, so bezahlte den Schaden die Haftpflichtversicherung. Schäden am eigenen Velo oder Diebstahl waren in der Versicherung nicht enthalten, jedoch boten in den 2000er-Jahren viele Versicherungsgesellschaften eigene Velovignetten an, die diese Zusatzleistungen enthielten.
Bei Velos, die ohne Kennzeichen unterwegs waren, übernahm zuletzt der Nationale Garantiefonds die Haftpflichtkosten, wenn keine andere Versicherung den Schaden übernahm. Jedoch konnte er grundsätzlich Regress auf den Verursacher nehmen, da zum Zeitpunkt des Unfalls kein Versicherungsschutz vorhanden gewesen war.
Die Velovignetten galten in den Nachbarstaaten der Schweiz. Für Versicherte, die nicht in der Schweiz wohnten, war die Gültigkeit der Haftpflichtversicherung allerdings häufig auf das Gebiet der Schweiz beschränkt. So konnten Fahrradtouristen zwar eine Velovignette erwerben, doch da Haftpflichtschäden beim Velofahren beispielsweise in Deutschland durch die Privathaftpflichtversicherung (PHV) übernommen werden, war es für Urlauber zumeist sinnvoller, eine umfassende Haftpflichtversicherung abzuschliessen, die auch Haftpflichtschäden im Ausland abdeckte.