Familienzulage

Als Familienzulage bezeichnet man in Österreich eine Geldleistung zusätzlich zur Kinderzulage, die an Alleinverdiener oder Alleinerzieher ausgezahlt wird. Sie ist in Kollektiv- und Dienstverträgen geregelt. Dadurch soll die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgeglichen werden. Sofern eine derartige Zahlung durch den Dienstgeber an den Dienstnehmer vorgesehen ist, ist vom letzteren dies zu beantragen und durch den Einkommenssteuerbescheid des Finanzamtes nachzuweisen.

Als Familienzulagen bezeichnet man in der Schweiz Geldleistungen, die an Eltern ausgerichtet werden. Dadurch soll die finanzielle Belastung durch ein oder mehrere Kinder teilweise ausgeglichen werden.

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