Feuerwehrgesetz (Österreich)

Die Feuerwehrgesetze fallen in Österreich wie das gesamte Feuerwehrwesen in die Kompetenz der Bundesländer. Damit fällt auch die entsprechende Gesetzgebung in diese Gesetzgebungsebene.

Bundesländermäßig verschieden ist der Umfang der Gesetze. Während in einigen Bundesländern das Gesetz nur die Feuerwehren selbst betrifft, ist in anderen Bundesländern auch der Vorbeugende Brandschutz und die Mithilfe der Allgemeinheit darin geregelt.

In allen Feuerwehrgesetzen werden die Organisationsformen der Feuerwehren im jeweiligen Bundesland grundsätzlich festgelegt. Aus diesen Gesetzen können in der Folge Verordnungen ebenso vom Bundesland oder einzelner Gemeinden resultieren, die die Allgemeinheit betreffen. Dies sind vor allem Vorschriften, die den Vorbeugenden Brandschutz betreffen, vor allem wie die Feuerbeschau durchzuführen ist. Nicht betroffen ist der Brandschutz auf dem baulichen Sektor oder im gewerblichen Bereich. Ebenso nicht enthalten sind Vorschriften für den Katastrophenfall. Diese sind in separaten Katastrophenschutzgesetzen geregelt.

Vorschriften, die aus dem jeweiligen Gesetzen resultieren, die nur die Feuerwehren selbst betreffen, werden von den jeweiligen Landesfeuerwehrverbänden beschlossen.

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