Filmförderungsanstalt
Die Filmförderungsanstalt (FFA) ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist die nationale Filmförderung Deutschlands und unterstützt sämtliche Belange des deutschen Films. Neben ihrer Aufgabe als Förderinstanz ist die Organisation zentraler Dienstleister für die deutsche Filmwirtschaft. Unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit und Kultur fördert die FFA Kinofilme in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Drehbuchentwicklung über die Produktion bis hin zu Verleih, Vertrieb und Video. Weitere Mittel werden für die Förderung von Kinos, die Erhaltung des filmischen Erbes, für die Wahrnehmung und Verbreitung des deutschen Films im Ausland und für die Vermittlung von Filmbildung verwendet. Zudem hat die FFA den Auftrag, die Zusammenarbeit zwischen der Filmwirtschaft und den Fernsehsendern zur Stärkung des deutschen Kinofilms zu unterstützen. Weiterhin erfasst, analysiert und veröffentlicht die FFA regelmäßig die wichtigsten Marktdaten der Film-, Kino- und Videowirtschaft in Deutschland.
Filmförderungsanstalt | |
---|---|
Staatliche Ebene | Bund |
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien |
Gründung | 6. März 1968 |
Hauptsitz | Berlin |
Behördenleitung | Peter Dinges, Vorstand |
Bedienstete | ca. 90 |
Netzauftritt | www.ffa.de |
Rechtsgrundlage ist das Filmförderungsgesetz.