Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (Abkürzung: FinfraG, englisch FMIA von Financial Market Infrastructure Act) ist ein Schweizer Bundesgesetz zur Regulierung des ausserbörslichen Derivatehandels. Kern der Regulierung ist die Verpflichtung der Marktteilnehmer zum Clearing ihrer ausserbörslichen Standard-Derivatgeschäfte über einen Zentralen Kontrahenten, die Meldung von ausserbörslichen Geschäften an ein Transaktionsregister und die Verpflichtung zur Etablierung risikomindernder Geschäftspraktiken. Absicht und Inhalt von FinfraG sind ähnlich der EU-Verordnung Nr. 648/2012 (Marktinfrastrukturverordnung) und dem amerikanischen Dodd-Frank-Act, wobei die Auflagen gegenüber Marktteilnehmern ohne Banklizenz (Nichtbanken, englische Abkürzung NFC für non-financial counterparty) weniger streng als bei der Marktinfrastrukturverordnung sind. Das Gesetz trat Anfang 2016 in Kraft; mit der Umsetzung wurde die FINMA beauftragt.
Basisdaten | |
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Titel: | Bundesgesetz über die Finanzmarktinfrastrukturen und das Marktverhalten im Effekten- und Derivatehandel |
Kurztitel: | Finanzmarktinfrastrukturgesetz |
Abkürzung: | FinfraG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Schweiz |
Rechtsmaterie: | Wirtschaftsverwaltungsrecht |
Systematische Rechtssammlung (SR): |
958.1 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 19. Juni 2015 |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2016 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |