Stabilisierungsfondsgesetz

Das Stabilisierungsfondsgesetz (StFG) ist die errichtende Grundlage für einen Finanzmarkt- (FMS) und einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), die Liquiditätsengpässe überwinden und die Kapitalbasis von Unternehmen stärken sollen. Der Finanzmarktstabilisierungsfonds richtet sich an Unternehmen des Finanzsektors (§ 2), der Wirtschaftsstabilisierungsfonds an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt hätte (§ 16). Das Gesetz wurde als Artikel 1 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes als Eilgesetz zur Stabilisierung des Finanzmarktes am 17. Oktober 2008 verabschiedet, vom Bundespräsidenten unterschrieben und noch am selben Tag im Bundesgesetzblatt verkündet. Es wurde durch das Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz vom 27. März 2020 zur Stabilisierung von Unternehmen der Realwirtschaft wesentlich erweitert. Mit der Novelle vom 28. Oktober 2022 wurde der Zweck dieses Fonds um die Abfederung der Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen beim Bezug von Gas und Strom in Deutschland erweitert (§ 16 Abs. 4).

Basisdaten
Titel:Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarkt- und eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Kurztitel: Stabilisierungsfondsgesetz
Früherer Titel: Gesetz zur Errichtung eines Finanzmarktstabilisierungsfonds
Abkürzung: StFG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Wirtschaftsverwaltungsrecht
Fundstellennachweis: 660-3
Erlassen am: 17. Oktober 2008
(BGBl. I S. 1982)
Inkrafttreten am: 18. Oktober 2008
Letzte Änderung durch: Art. 14 G vom 20. Dezember 2022
(BGBl. I S. 2560, 2595)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
24. Dezember 2022
(Art. 15 G vom 20. Dezember 2022)
GESTA: E023
Weblink: Text des Gesetzes
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.
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