Finanzpolizei

Die österreichische Finanzpolizei ist eine Betrugsbekämpfungseinheit des Bundesministeriums für Finanzen. In der jetzigen Form besteht sie seit 1. Juli 2013, seit 1. Jänner 2021 ist sie dem Amt für Betrugsbekämpfung zugeteilt mit dem Hauptsitz in Wien und Außenstellen in jeder Dienststelle des Finanzamts Österreich.

Osterreich Finanzpolizei
Staatliche Ebene Bund
Stellung der Behörde nachgeordnete Dienststelle
Aufsichts­behörde(n) Bundesministerium für Finanzen
Bestehen seit 1. Juli 2013
Hauptsitz Wien, Österreich
Präsident Wilfried Lehner
Mitarbeiter rund 500 (Stand: 1. Jänner 2014)
Website www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/finanzpolizei/

Die Einrichtung der Finanzpolizei als eigenständige Organisationseinheit entspricht dem internationalen und nationalen Auftrag, Steuerbetrug, Sozialbetrug und Zuwiderhandlungen gegen arbeits-, arbeitsmarkt- und glücksspielrechtliche Bestimmungen effektiv zu bekämpfen und zu verfolgen. Aufbauorganisation und Geschäftseinteilung der Finanzpolizei tragen den Grundsätzen der Sparsamkeit und Effizienz Rechnung und orientieren sich an den geänderten steuerpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Mit Wirkung vom 1. Juli 2013 wurde die Finanzpolizei als bundesweite Organisationseinheit eingerichtet. Ihr wurde gleichzeitig die Aufgaben der Zentralen Koordinationsstelle für die Kontrolle der illegalen Beschäftigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz und dem Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz (ZKO) übertragen; ebenso wurde das früher beim Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien angesiedelte Daten-, Informations- und Aufbereitungscenter (DIAC) zur Finanzpolizei verlagert.

Die Einrichtung der Finanzpolizei erfolgte mit dem Ziel der Steigerung der Effizienz und Reaktionsgeschwindigkeit bei Betrugsverdachtsfällen. Mit dieser Neustrukturierung soll die direkte Steuerung der Finanzpolizei unter Berücksichtigung von einsatztaktischen Erfordernissen und der flexible Ressourceneinsatz ermöglicht werden. Unter Berücksichtigung der Erfahrungen des Projektes Stabsstelle Finanzpolizei wurden Fach- und Dienstaufsicht gebündelt und unter eine gemeinsame Leitung gestellt. Mit der gleichzeitigen Schaffung eines internen bundesweiten Juristischen Dienstes für ordnungspolitische Angelegenheiten wurden die strategische Steuerung und die fachliche Unterstützung gebündelt.

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