Fischereischein

Der Fischereischein, in der Schweiz Fischerpatent, in Österreich Fischerkarte (oder Fischereikarte, Fischerausweis), umgangssprachlich auch Angelschein, ist ein aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften (Fischereirecht, Tierschutzrecht) erforderlicher Nachweis der persönlichen Sachkunde, von dem viele Rechtsordnungen die Durchführung des Angelns oder (beruflichen) Fischens abhängig machen und der üblicherweise mit einer bestandenen Fischerprüfung erbracht wird. Oftmals sind Personenkreise mit anderweitig, zum Beispiel durch eine entsprechende Berufs- oder Hochschulausbildung belegter Sachkunde von der Fischerprüfung ausgenommen.

Falls man nicht selbst Inhaber eines Fischereirechtes ist, ist eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Fischen der Gewässerschein (Fischereilizenz, Fischerlaubnis, Fischereierlaubnisschein). Hierbei handelt es sich um die privatrechtliche Genehmigung, an einem Gewässer zu fischen, die vom Inhaber des Fischereirechtes für dieses Gewässer ausgestellt wird. Fischereischein und Fischereierlaubnisschein sind somit zwei verschiedene Dokumente, die beide beim Angeln vorliegen und kontrollberechtigten Personen vorgezeigt werden müssen.

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