Flugleistungsklasse

Flugleistungsklassen sind Kategorien, in die Flugzeuge je nach ihrem technischen Leistungsvermögen (ihrer performance) eingeteilt werden. Sie sollen sicherstellen, dass für alle Flugzeuge einer bestimmten Kategorie identische Anforderungen gelten. Die Klassifizierung wird durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) in der „Air Operations Regulation“ (EU OPS) vorgenommen; diese Verordnung (EG) Nr. 965/2012 der Europäischen Kommission enthält Durchführungsbestimmungen für den gewerblichen Luftverkehr mit Flugzeugen und Hubschraubern, einschließlich Vorfeldinspektionen von Luftfahrzeugen von Betreibern, die der Sicherheitsaufsicht eines anderen Staates unterliegen, wenn sie auf Flugplätzen landen, die sich im Hoheitsgebiet der EU befinden. Diese neue Verordnung ersetzt seit Oktober 2012 die EU OPS (Verordnung (EG) 859/2008).

Die Einteilung der Flugzeuge erfolgt in eine der Flugleistungsklassen A, B oder C und verpflichtet den Flugzeugbetreiber zur entsprechenden Anwendung dieser Regeln. Ausschlaggebend für die Einteilung sind das maximale Startgewicht, die Anzahl der Passagierplätze und die Art des Antriebs.

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