Flugplatzzwang
Der Flugplatzzwang oder auch Flugplatzpflicht ist eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Luftfahrzeuge grundsätzlich nur auf zugewiesenen Flugplätzen starten und landen dürfen. Dies gilt auch für Luftfahrzeuge, die aufgrund ihrer Eigenschaften durchaus in der Lage wären, auch außerhalb von Flugplätzen sicher zu landen, wie z. B. Hubschrauber.
Nicht in jedem Staat gilt Flugplatzzwang. Während z. B. in Deutschland und der Schweiz Flugplatzzwang gilt, ist das in anderen Ländern nicht der Fall.
Über den Flugplatzzwang sollen vielfältige öffentliche und private Interessen mit dem Flugbetrieb in Ausgleich gebracht werden, insbesondere die Verfügungsrechte der Grundstückseigentümer, die Beteiligungsrechte der Anwohner, der Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Lärmschutz, Sicherheitsbelange in Bezug auf das Luftfahrzeug und Dritte, die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sowie die Staatssicherheit.
Landungen, die außerhalb von Flugplätzen stattfinden, bezeichnet man – unabhängig von eventuell geltenden gesetzlichen Flugplatzzwängen – als Außenlandung.