Flurzwang
Unter dem Begriff Flurzwang verstand man eine Vereinbarung oder auch eine erzwungene Vorschrift entweder seitens der Gemeinde, der Gesamtheit der Besitzer oder des jeweiligen Grundherrn für das Bearbeiten der einzelnen Flurstücke innerhalb der Dreifelderwirtschaft. Sie bestimmte, welche Felder und wie diese anzubauen, und welche brach zu legen seien. Die drei gleich großen Felder der Ackerflur wurden Esch oder Zelge genannt. Der Flurzwang galt vom Spätmittelalter bis etwa zur Mitte des 18. Jahrhunderts, örtlich auch sehr viel länger. Er war eine Reaktion auf die Folgen der Realteilung, der Zerstreuung des Grundbesitzes über die gesamte Feldmark, die Gemengelage.
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