Forschungsfreiheit
Die Forschungsfreiheit zählt im Zusammenhang mit der Wissenschaftsfreiheit und der Lehrfreiheit zu den bürgerlichen Grundrechten. In Deutschland wird die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre gemäß Artikel 5 Grundgesetz (GG) als Grundrecht geschützt, in Österreich durch das Bundes-Verfassungsgesetz und das Universitätsgesetz 2002. In der Schweiz genießt sie nach Art. 20 der Bundesverfassung ebenfalls Verfassungsrang.
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