Völkerbundmandat für Syrien und Libanon
Das Völkerbundmandat für Syrien und Libanon (arabisch الانتداب الفرنسي على سوريا ولبنان, DMG al-Intidāb al-Faransī ʿalā Sūriyā wa-Lubnān, französisch Mandat français sur la Syrie et le Liban) wurde 1922 vom Völkerbund in Bestätigung der Beschlüsse der britisch-französischen Konferenz von Sanremo (1920) an Frankreich erteilt. Es umfasste das Gebiet der heutigen Staaten Syrien und Libanon sowie der heutigen türkischen Provinz Hatay.
Das Mandat français en Syrie wurde nach dem Ersten Weltkrieg und dem Auseinanderbrechen des osmanischen Reiches geschaffen. In den Jahren 1919 und 1920 entsprechend dem Sykes-Picot-Abkommen, welches zwischen Großbritannien und Frankreich im Ersten Weltkrieg geschlossen worden war, erhielt Großbritannien das britische Mandat Mesopotamien auf dem Gebiet des heutigen Irak sowie das Völkerbundsmandat für Palästina, welches den südlichen Teil der osmanischen Provinz Syrien (Syrien, Palästina und Jordanien) umfasste, während Frankreich den Rest des osmanischen Syriens (das moderne Syrien, den Libanon und Hatay) kontrollierte.
Anfang der 1920er wurden die britische und die französische Kontrolle über diese Gebiete durch ein Mandatsystem des Völkerbundes formalisiert und Frankreich bekam das Mandat über Syrien am 29. September 1923, welches neben dem modernen Syrien den modernen Libanon und Hatay (Alexandretta) umfasste.
Das französische Mandat bestand bis 1943, als die zwei unabhängigen Staaten Syrien und Libanon aus dem im Osmanischen Reich ungeteilten Gebiet entstanden waren. Hatay wurde 1939 nach einem Referendum an die Türkei angeschlossen. Die französischen Truppen verließen Syrien und den Libanon im Jahr 1946.