Freigabezeit
Unter Freigabezeit versteht man in der Straßenverkehrstechnik die Zeit, innerhalb welcher ein Verkehrsstrom die Erlaubnis erhält, einen signalgeregelten Knotenpunkt zu passieren.
Vereinfachend wird die Freigabezeit auch als Grünzeit bezeichnet, weil das Freigabesignal des Verkehrsstroms in der Regel Grün zeigt. Den Begriff Grünzeit findet man oft auch in Fällen, in denen die grüne Farbe gar nicht verwendet wird, beispielsweise bei den Balkensignalen für öffentliche Verkehrsmittel.
Der zeitliche Beginn der Freigabezeit wird häufig als Grünbeginn, das Ende als Grünende bezeichnet. Gegebenenfalls verwendete Übergangsbegriffe (z. B. Rot/Gelb, Gelb, Punkt bei öffentlichen Verkehrsmitteln) zählen nicht als Teil der Freigabezeit.
Die „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) schreiben als Mindestfreigabezeit 5 Sekunden vor. Zusätzlich muss für Fußgänger gewährleistet sein, dass diese die halbe Fußgängerfurt zurückgelegt haben (bei einer Regelgeschwindigkeit von 1,2 m/s) bzw. die ganze Fußgängerfurt, wenn diese für Blinde und Sehbehinderte ausgerüstet ist.