Fußgängerfurt

Eine Fußgängerfurt ist in Deutschland eine durch Markierungen fast ausschließlich an Ampelanlagen gekennzeichnete Fläche auf der Straße. Die Furt dient der Verkehrsführung für Fußgänger und anderen Teilnehmern als Hinweis, wo mit Fußgängern zu rechnen ist, und wird durch eine dünne unterbrochene Linie gekennzeichnet. Der einzige Fall nach deutscher StVO, wo eine Fußgängerfurt abseits von Ampeln markiert sein darf, sind Querungsstellen, an denen zeitweise Verkehrshelfer zum Einsatz kommen.

Eine Radwegefurt (in der StVO auch Radwegfurt oder Radfahrerfurt, nach Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) inzwischen offiziell Radverkehrsfurt genannt) ist in Deutschland eine Markierung, die einen Radweg über einen Knotenpunkt führt. Die Markierungen unterstreichen den Vorrang der Radfahrer, der durch Verkehrszeichen angeordnet sein muss. Im Gegensatz zu den Fußgängerfurten sind sie nicht nur an Ampeln markiert, sondern auch dann, wenn ein Radweg oder ein für den Radverkehr freigegebener Gehweg entlang einer Vorfahrtsstraße oder einer anderweitig bevorrechtigten Straße verläuft. Für Österreich steht näheres unter Radfahrerüberfahrt.

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