Freiwillige Helfer der Volkspolizei
Freiwilliger Helfer der Volkspolizei (FH) war zwischen 1952 und 1990 ein Freiwilliger Polizeidienst von Laien für die Deutsche Volkspolizei (DVP). Sie wirkten auf gesetzlicher Grundlage der Deutschen Demokratischen Republik im Polizeidienst in den verschiedenen Bereichen der DVP mit. Zur Erkennung trugen die Helfer lediglich eine rote Armbinde (siehe Abbildung) am linken Oberarm. Eine Uniform gab es nicht, teilweise wurden ausgesonderte Uniformstücke ohne Hoheitszeichen, Schulterklappen usw. verwendet.
Die Einsatzgebiete der bei der Wende über 170.000 Ehrenamtlichen waren in der inneren Sicherheit vielseitig und reichten u. a. von der Kontrolle öffentlichen Lebens, der Grenzanlagen bis hin zur Verkehrssicherheit. Die Schwerpunkte änderten sich jedoch nach „aktuellen politischen Erfordernissen“ (Kollektivierung der Landwirtschaft, Mauerbau und Planerfüllung der Betriebe usw.) bzw. regional von Bezirk zu Bezirk der DDR. Mehrere Helfer bei der Schutzpolizei sahen sich als Pendant zu den Angehörigen der freiwilligen operativen Komsomolbrigaden der sowjetischen Miliz und forderten dementsprechend im Dezember 1959 z. B. vom zuständigen Minister (Ministerium des Innern (MdI)) eine Erhöhung ihrer Kompetenzen, was aber abgelehnt wurde. Mit dem Hinweis, dass die Helfer ausschließlich unter der persönlichen Anleitung eines Volkspolizisten arbeiten sollten. In dieser Zeit lautete das Ziel ihres Einsatzes z. B. „erzieherische Einflussnahme in den Wohngebieten, in Betrieben und Kollektiven“. Ihr Aufgabengebiet erstreckte sich auf die Aufdeckung von Straftaten, Rechtsgutverletzungen sowie deren Ursachen und begünstigenden Bedingungen, deren Verfolgung neben anderen Stellen zumeist durch die Volkspolizei gewährleistet wurde.
Die Gründung erfolgte am 25. September 1952, die Auflösung am 30. September 1990.