Fremdenzimmer
Als Fremdenzimmer werden in Deutschland, Österreich und Südtirol die gegen Entgelt oder gewerblich vermieteten Gästezimmer bezeichnet. In der Schweiz ist das Wort hingegen kaum gebräuchlich.
Die Zimmer zur Beherbergung von Gästen reichen von kleinen Einzelzimmern in Privathäusern über Doppelzimmer (beides heute meist mit Bad/WC) bis zu größeren Räumen mit Küche und begehbarem Schrank. Ab zwei Wohn-/Schlafräumen spricht man jedoch meist von einer Ferienwohnung oder einem Appartement.
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