Friesisch-Gesetz
Das Friesisch-Gesetz (Friesisch: Friisk Gesäts; Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid; deutsch: Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum – FriesischG) ist ein vom Südschleswigschen Wählerverband (SSW) und vor allem vom Landtagsabgeordneten Lars Harms eingebrachtes und am 11. November 2004 vom Landtag Schleswig-Holstein verabschiedetes Gesetz.
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Gesetz zur Förderung des Friesischen im öffentlichen Raum / Gesäts fort stipen foont friisk önj e öfentlikhäid |
| Kurztitel: | Friesisch-Gesetz / Friisk-gesäts |
| Abkürzung: | FriesischG / FriiskG |
| Art: | Landesgesetz |
| Geltungsbereich: | Schleswig-Holstein |
| Rechtsmaterie: | Verwaltungsrecht |
| Fundstellennachweis: | https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=FriesischG_SH |
| Ursprüngliche Fassung vom: | 13. Dezember 2004 |
| Inkrafttreten am: | 24. Dezember 2004 |
| Neubekanntmachung vom: | 29. Juli 2016 |
| Letzte Neufassung vom: | 30. Juni 2016 |
| Inkrafttreten der Neufassung am: |
29. Juli 2016 |
| Inkrafttreten der letzten Änderung: |
29. Juli 2016 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Es regelt nach mehreren Neufassungen unter anderem folgende Punkte:
- Friesisch ist im Kreis Nordfriesland und auf Helgoland (Kreis Pinneberg) neben Deutsch die zweite im Amtsgebrauch und vor Gericht zugelassene Sprache
- Das Bekenntnis zur friesischen Volksgruppe ist frei
- Friesische Sprachkenntnisse werden bei der Einstellung in den öffentlichen Dienst berücksichtigt
- Beschilderung an Gebäuden kann zweisprachig sein
- Die Farben und das Wappen der Friesen können im Kreis Nordfriesland neben den Landesfarben und dem Landeswappen verwendet werden. Die friesischen Farben sind Gold-Rot-Blau. (§5)
- Siegel und Briefbögen können zweisprachig abgefasst werden
- Ortstafeln können zweisprachig angefertigt werden
- Die wegweisende Beschilderung an Straßen wird zweisprachig ausgeführt
- Eine Liste der offiziellen friesischsprachigen Ortsnamen in Nordfriesland und auf Helgoland ist dem Gesetz beigefügt
- Das Gesetz wird in deutscher und in friesischer Sprache verkündet
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