Frontkämpferprivileg
Als Frontkämpferprivileg wurde eine Ausnahmeregelung in den gegen Juden gerichteten nationalsozialistischen Gesetzen von 1933 im Deutschen Reich bezeichnet. Sie schützte zeitweilig jüdische Beamte, die im Ersten Weltkrieg an der Front gekämpft hatten, vor der Entlassung. Diese Bestimmung war enthalten im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, im Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft sowie in zahlreichen weiteren Gesetzen und Verordnungen, die zum Beispiel die Zulassung jüdischer Hochschüler und Ärzte einschränkten.
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