Funkschlüsselnetz

Als Funkschlüsselnetze wurden insbesondere während des Zweiten Weltkriegs die von der deutschen Wehrmacht betriebenen Funknetze bezeichnet, über die geheime Nachrichten, Lagemeldungen und militärische Befehle mithilfe der Funktechnik übermittelt wurden.

Nachrichten, die durch Unbefugte nicht gelesen werden sollten, waren bestimmungsgemäß mit dem vom Oberkommando der Wehrmacht (OKW) vorgeschriebenen Schlüsselverfahren zu verschlüsseln. Zur Verschlüsselung der Funksprüche setzten alle Teilstreitkräfte der Wehrmacht Maschinenschlüssel ein, in erster Linie die Enigma-Maschine. Der grundsätzliche Umgang mit dem Maschinenverfahren „Enigma“ sowie die dazugehörigen Schlüsselregeln wurden in einschlägigen Dienstvorschriften geregelt:

  • Allgemeine Schlüsselregeln für die Wehrmacht, H.Dv.g. Nr. 7, M.Dv. Nr. 534, L.Dv.g. Nr. 7
  • Gebrauchsanleitung für die Chiffriermaschine, H.Dv.g. Nr. 13, L.Dv.g. Nr. 13
  • Schlüsselanleitung zur Schlüsselmaschine Enigma, H.Dv.g. Nr. 14, M.Dv. Nr. 168, L.Dv.g. Nr. 14

Während Heer und Luftwaffe hauptsächlich die Enigma I (lies: „Enigma eins“) nutzten, setzte die deutsche Kriegsmarine kryptografisch stärkere Modelle ein, wie die Enigma-M3 und die Enigma-M4. Neben den Maschinenverfahren existierten noch diverse Handschlüsselverfahren, wobei die Texte manuell verschlüsselt wurden.

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