Güterweg
Als Güterweg werden in Österreich Wege oder Straßen bezeichnet, die im ländlichen Raum die Erschließung einzelner kleiner Siedlungen oder Einzelgebäude durch Fahrzeuge ermöglichen. Diese Straßen können sich im Eigentum der öffentlichen Hand oder in Privatbesitz befinden. Sie zählen aber nicht zu den öffentlichen Straßen und die Benützung ist meist nur bestimmten Personengruppen vorbehalten. Im Jahr 2009 waren es etwa 43.000 km österreichweit.
Die gesetzlichen Regelungen fallen jeweils in die Kompetenz der Bundesländer. Da es sich um Straßen und Wege in Land- und Forstwirtschaftlichen Bereichen handelt, können diese Verwaltungsagenden auch durch die jeweiligen Agrarbehörden wahrgenommen werden. Auch die gesetzlichen Grundlagen können je nach Bundesland verschieden sein. So wird der Güterweg in Landesgesetzen (z. B. Güterseilwegegesetz oder Güter- und Seilwegegesetz) geregelt. Die Wege sind heute bereits zumeist asphaltiert, weisen aber in der Regel eine Breite von nur ca. drei Metern auf. Beim Unterbau müssen aber auch hohe Traglasten berücksichtigt werden, da die landwirtschaftlichen Maschinen auch höhere Gewichte aufweisen können.