Gefällsstrafrecht

Das Gefällsstrafrecht, zusammengefasst im Strafgesetz über Gefällsübertretungen (Gefällsstrafgesetz, kurz GefStrG, früher GStG), fand Anwendung auf Übertretungen der Vorschriften über indirekte Abgaben und über Verbringungsverbote in Österreich (ohne Ungarn, Siebenbürgen, Dalmatien) vom 1. April 1836 bis zur Ablösung durch die Reichsabgabenordnung ab 1939.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.