Geldleistung
Die Geldleistung ist nach § 11 SGB I eine mögliche Form der Erbringung von Sozialleistungen neben der Sachleistung und der Dienstleistung.
Ob eine bestimmte Leistung als Geldleistung erbracht wird, ist in den besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs unterschiedlich geregelt. In der Sozialhilfe (SGB XII) hat die Geldleistung ausdrücklich Vorrang vor der Sach- oder Dienstleistung, soweit der Leistungsberechtigte nichts anderes wünscht und das Ziel der Sozialhilfe nicht als Sach- oder Dienstleistung erheblich besser oder wirtschaftlicher als in Form von Geldleistungen erreicht werden kann (§ 10 SGB XII).
Weitere Beispiele für Geldleistungen sind das BAföG, die Arbeitsassistenz oder das Budget für Arbeit. Das Sterbegeld als Leistung der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung wurde zum 1. Januar 2004 abgeschafft.