Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt 2004/2005

Um die Verwaltungskraft der bestehenden Verwaltungsgemeinschaften (VG) zu stärken, beschloss die Landesregierung von Sachsen-Anhalt die für diesen Gemeindeverband geforderte Mindesteinwohnerzahl von 5000 auf 10000 zu erhöhen. Aufgrund einer landesweit unterdurchschnittlichen Bevölkerungsdichte konnte die Gesamteinwohnerzahl auch weiterhin unter 10.000 liegen, durfte 5000 aber nicht unterschreiten. Diese Änderung der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt führte landesweit zu einer ganzen Reihe von Auflösungen und Neugründungen von Verwaltungsgemeinschaften.

Im Rahmen dieser Reform entschlossen sich die Mitgliedsgemeinden einzelner Verwaltungsgemeinschaften freiwillig zur Aufgabe der Selbstständigkeit und Bildung einer (verwaltungsgemeinschaftsfreien) Einheitsgemeinde. Solche bestehenden oder neu gegründeten Einheitsgemeinden mussten mindestens 8000 Einwohner aufweisen. Im Falle des Unterschreitens dieser Einwohnerzahl war eine Zuordnung zu einer Verwaltungsgemeinschaft vorgesehen, bei der die ehemalige Einheitsgemeinde Trägergemeinde wurde.

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