Landesregierung von Sachsen-Anhalt
Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt ist das Leitungsorgan der Exekutive des deutschen Landes Sachsen-Anhalt. Es besteht nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 auf Grundlage des Ländereinführungsgesetzes wieder gebildeten Landes Sachsen-Anhalt gemäß Artikel 64 Absatz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt und den Ministern.
Landesregierung | |
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Staatliche Ebene | Land |
Stellung | Verfassungsorgan |
Gründung | 21. Juli 1947 (1952 aufgelöst)
3. Oktober 1990 (Bundesrepublik Deutschland) |
Hauptsitz | Magdeburg, Sachsen-Anhalt |
Vorsitz | Reiner Haseloff (CDU), Ministerpräsident
Armin Willingmann (SPD), 1. stellv. Ministerpräsident Lydia Hüskens (FDP), 2. stellv. Ministerpräsidentin |
Website | Sachsen-Anhalt |
Die Landesregierung vollzieht insbesondere die vom Landesparlament beschlossenen Gesetze und führt die Landesverwaltung aus. Sie ist darüber hinaus allgemein zu politischen Staatsleitung berufen und hat unter anderem großen Einfluss auf die Gesetzgebung (auch im Bund). Sie hat ihren Sitz in der Landeshauptstadt Magdeburg.
Seit dem 16. September 2021 ist die Regierung aus CDU, SPD und FDP unter Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) im Amt.
Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Politik der Landesregierung und trägt dafür die Verantwortung. Er leitet die Geschäfte der Landesregierung nach Maßgabe der Geschäftsordnung. Der Ministerpräsident wird vom Landtag von Sachsen-Anhalt ohne Aussprache in geheimer Abstimmung gewählt. Die Minister werden vom Ministerpräsidenten ernannt und entlassen. Der Ministerpräsident bestellt einen Minister zu seinem Stellvertreter.