Gemeindevollzugsdienst
Der Gemeindevollzugsdienst bzw. gemeindliche Vollzugsdienst (GVD) ist in Baden-Württemberg und Sachsen eine Einrichtung der Gemeinden in ihrer Funktion als Ortspolizeibehörde, welcher für den Vollzug und die Vollstreckung bestimmter Bereiche des Polizeirechts zuständig ist. Um Aufgaben wahrnehmen zu können, muss die Gemeinde die Aufgabenübertragung auf den GVD öffentlich bekanntgeben.
In den sächsischen Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig sowie z. B. in Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Tübingen in Baden-Württemberg tragen Uniformen und Fahrzeuge des GVD die Aufschrift Polizeibehörde. Allgemein sind das Erscheinungsbild der Uniformen und die Lackierung der Fahrzeuge des GVD stark an diejenigen des Polizeivollzugsdienstes der Länder und des Bundes angelehnt. Der GVD soll als eine „Stadtpolizei“ wahrgenommen werden.
Die Rolle des GVD entspricht im Wesentlichen derjenigen des Kommunalen Ordnungsdienstes in anderen deutschen Ländern.