Polizeibehörde (Einheitssystem)
Als Polizeibehörde (Baden-Württemberg, Bremen) bzw. Polizeiverwaltungsbehörde (Saarland) werden in den deutschen Ländern, deren Polizei nach dem Einheitssystem aufgebaut ist, Einrichtungen bezeichnet, welche Aufgaben der Gefahrenabwehr wahrnehmen, aber nicht zum Polizeivollzugsdienst gehören. Obwohl Sachsen mit seiner Polizeirechtsnovelle 2020 zum Trennsystem gewechselt ist, verwendet es den Begriff der Polizeibehörde weiterhin ebenfalls in diesem Sinne.
Grob gesagt übernehmen die Polizeibehörden bzw. Polizeiverwaltungsbehörden die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung „vom Schreibtisch aus“, durch schriftliche Verfügungen, Verwaltungsakte u. ä., während der Polizeivollzugsdienst (im Saarland: Vollzugspolizei) diese in akuten Fällen „vor Ort“ ausführt. Zum Teil unterhalten die Gemeinden – in ihrer Funktion als örtliche Polizeibehörden – aber auch selbst einen uniformierten Vollzugsdienst.
Die ungefähre Entsprechung der Polizei(verwaltungs)behörde in den übrigen zwölf Bundesländern, deren Polizeirecht dem Trennsystem folgt, ist die Ordnungsbehörde (bzw. in Bayern die Sicherheitsbehörde).