Sicherheitsbehörde (Bayern)

Sicherheitsbehörden sind in Bayern Behörden, welche zur allgemeinen Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und die Unterbindung und Beseitigung von Störungen berufen sind. Sie sind somit Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Rechtliche Grundlage bildet das Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Die Bayerischen Sicherheitsbehörden sind vergleichbar mit den Ordnungsbehörden bzw. der Verwaltungspolizei anderer Länder.

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