Gemeindewachkörper

Gemeindewachkörper sind in Österreich als Teil des öffentlichen Sicherheitsdienstes von Gemeinden aufgestellte Wachkörper; das sind nach militärischem Muster eingerichtete Formationen, denen polizeiliche Aufgaben übertragen sind (Art. 78d Abs. 1 B-VG), insbesondere im Bereich der örtlichen Sicherheitspolizei (Art. 15 Abs. 2 B-VG). Sie treten unter Bezeichnungen wie Gemeindesicherheitswache, Städtische Sicherheitswache, Gemeinde-, Orts- oder Stadtpolizei auf, womit jedoch auch schlichte Gemeindesicherheitswachen ohne Wachkörper gemeint sein können.

Gemeindesicherheitswachen im Allgemeinen sind Dienststellen einer Gemeinde, die mit Aufgaben der Sicherheitsverwaltung betraut sind und über Wachpersonal verfügen. Dieses Personal kann, muss aber nicht unbedingt einen Wachkörper bilden.

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