Gemeinnützige Aktiengesellschaft
Die gemeinnützige Aktiengesellschaft (gAG) ist eine Rechtsform in Deutschland. Sie ist
- eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft,
- ein Unternehmen, dessen Erträge für gemeinnützige Zwecke verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 AO),
- ein Unternehmen, das in Teilen von der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer befreit ist.
Die Bezeichnung „gemeinnützige“ AG ist eine steuerrechtliche Besonderheit, mit der auf eine gemeinnützige Ausrichtung der AG hingewiesen werden soll. Entsprechen Satzung und tatsächliche Geschäftsführung den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts der Abgabenordnung, wird die Gesellschaft von bestimmten Steuern ganz oder zum Teil befreit.
Mit der Gründung einer gemeinnützigen Aktiengesellschaft besteht die Möglichkeit, einen laufenden Geschäftsbetrieb funktional einer Stiftung anzunähern. Es kommt häufig vor, dass gemeinnützige Stiftungen als Aktionäre von gemeinnützigen AGs fungieren und – weil Stiftung und AG als separate juristische Personen agieren – auf diese Weise ein Unternehmen aus dem Stiftungsvermögen ausgliedern.
Die Verbreitung der gAG hat erst mit dem „Gesetz für kleine Aktiengesellschaften und zur Deregulierung des Aktienrechtes“ im Jahre 1994 zugenommen.