Generalgouvernement (Russland)

Ein Generalgouvernement (oft auch Kraj genannt) war zwischen 1775 und 1917 Russland eine Verwaltungseinheit. Im Regelfall wurden drei oder mehr Grenzgouvernements zu einem Generalgouvernement zusammengefasst. Ausnahmen bildeten die Gouvernements St. Petersburg und Moskau sowie das Generalgouvernement Finnland.

Geführt wurden die Generalgouvernements von einem Generalgouverneur, der die Aktivitäten der Gouverneure der ihm unterstellten Gouvernements und Regionen kontrollierte, jedoch nicht unmittelbar in deren Verwaltung eingriff. Generalgouverneure waren zugleich die Befehlshaber der Truppen im jeweiligen Generalgouvernement, zu verschiedenen Zeiten führten sie auch den Titel eines Militärgouverneurs. Die Befugnisse der Generalgouverneure und ihre Abgrenzung zu anderen Verwaltungsbehörden waren Gegenstand ständiger politischer Auseinandersetzungen.

Um eine geschlossene administrative und wirtschaftliche Einheit bilden zu können, wurden in vielen Fällen auch Städte in die Generalgouvernements einbezogen. Eine Ausnahme bildete in gewisser Hinsicht das Großfürstentum Finnland, das in Personalunion mit dem Russischen Kaiserreich verbunden war. Da an der nordwestlichen Grenze des Reiches gelegen, bildete es ein eigenes Generalgouvernement. Moskau und Sankt Petersburg bildeten aufgrund ihrer Bedeutung eigene Generalgouvernements, hier führte der jeweilige Generalgouverneur die unterstellte Verwaltung direkt.

Generalgouvernements wurden je nach Bedarf aufgestellt und auch wieder aufgelöst, im Regelfall geschah dies im Zusammenhang mit der Veränderung der Grenzziehung. So wurde beispielsweise 1914 das Generalgouvernement Galizien gebildet, um die nach den Erfolgen der russischen Truppen annektierten Gebiete des Königreichs von Galizien und Lodomerien zu verwalten.

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