Generalgouvernement Berg
Das Generalgouvernement Berg war eine provisorische Verwaltungseinheit und Teil des Zentralverwaltungsdepartements, die vom 25. November 1813 bis zum 15. Juni 1815 bestand und nach der Auflösung des Großherzogtums Berg von den „Hohen verbündeten Mächten“ eingerichtet wurde. Das Verwaltungsgebiet erstreckte sich auf das Gebiet des bis 1806 bestehenden (alten) Herzogtums Berg sowie die Herrschaften Gimborn, Homburg und Wildenburg.
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