Genfer Protokoll

Das Genfer Protokoll (mit vollem Titel: Protokoll über das Verbot der Verwendung von erstickenden, giftigen oder ähnlichen Gasen sowie von bakteriologischen Mitteln im Kriege) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der am 17. Juni 1925 in der Schweizer Stadt Genf unterzeichnet wurde. Es verbietet den Gebrauch chemischer und biologischer Waffen, enthält allerdings keine Vorgaben zu deren Entwicklung, Herstellung und Lagerung. Aus diesem Grund wurden mit der Biowaffenkonvention (1972) und der Chemiewaffenkonvention (1993) zwei weitere Verträge abgeschlossen, die entsprechende Regelungen zu Rüstungsbeschränkungen und Abrüstungsverpflichtungen enthalten. Dem Genfer Protokoll, dessen Bestimmungen zuvor bereits als Völkergewohnheitsrecht galten, sind bisher 146 Vertragsparteien beigetreten.

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