Gerichtliche Hinweispflicht (Deutschland)
Die gerichtlichen Hinweispflichten normieren die Ansprüche der Prozessparteien, durch das Gericht auf besondere Umstände oder Auffassungen des Gerichts hingewiesen zu werden. Sie differieren in den einzelnen Verfahrensordnungen.
Gerichtliche Hinweispflichten dienen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen und konkretisieren den Anspruch der Parteien auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG).
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