Gerichtsbezirk Bludenz

Der Gerichtsbezirk Bludenz ist der örtliche Zuständigkeitsbereich des Bezirksgerichts Bludenz im österreichischen Bundesland Vorarlberg.

Gerichtsbezirk
Bludenz

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Bludenz
 Landesgericht Feldkirch
Basisdaten
BundeslandVorarlberg
BezirkBludenz
Sitz des GerichtsBludenz
Kennziffer8011
zuständiges Landesgericht Feldkirch
Fläche1.287,64 km2
(31. Dezember 2019)
Einwohner65.456
(1. Jänner 2023)

Der Sitz des Bezirksgerichts befindet sich in der Bezirkshauptstadt Bludenz und der Gerichtsbezirk umfasst den gesamten politischen Bezirk Bludenz. Er ist einer von fünf Gerichtsbezirken im Bundesland Vorarlberg. Als übergeordnetes Gericht fungiert das Landesgericht Feldkirch.

Die Zuteilung der Gerichtssprengel in Vorarlberg erfolgte mit der Verordnung der Bundesregierung vom 19. Jänner 1971 über die Sprengel der in Vorarlberg gelegenen Bezirksgerichte im BGBl. Nr. 33/1971. Der Gerichtsbezirk Bludenz wurde darin in § 2 festgelegt.

Am 25. September 2015 gab Justizminister Wolfgang Brandstetter bekannt, dass das Bezirksgericht Montafon und damit der zugehörige Gerichtsbezirk Montafon im Jahr 2017 aufgelöst werden sollen. Die Zuständigkeit ging daher mit 1. Juli 2017 auf das Bezirksgericht Bludenz über, die Gemeinden des Gerichtsbezirks Montafon wurden Teil des Gerichtsbezirks Bludenz. In den Jahren zuvor waren diese Pläne bereits mehrfach gefasst und aufgrund des anhaltenden Widerstands der Vorarlberger Landesregierung verworfen worden.

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