Gerichtsdiener
Gerichtsdiener ist eine veraltete Bezeichnung für eine Person, die bei einem Gericht als Diener angestellt ist.
Nach den Amtsbezeichnungen und Titularien im Codex Iustinianus wurden die vollziehenden Ordnungshüter bei Gericht als agentes in rebus bezeichnet. Diese Bezeichnung wiederum geht zurück auf die kaiserlichen Botenreiter der römischen Antike. Im mittelalterlichen Strafverfahren gab es Gerichtsdiener, die das sog. Gerüfte oder Zeter-Geschrei vollführten. Im 17. und 18. Jahrhundert war Blaustrumpf ein Spottname für die Gerichtsdiener, die oft blaue Strümpfe trugen.
Sitzungspolizeiliche Aufgaben werden heute nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) von Justizwachtmeistern wahrgenommen (§§ 176 ff. GVG). In den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften sind insbesondere Justizfachangestellte und Urkundsbeamte beschäftigt, die zusammen mit dem vorsitzenden Richter auch das Sitzungsprotokoll erstellen. Das gilt grundsätzlich auch für die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (§ 17 BVerfGG). Die dort tätigen Amtsmeister öffnen bei Beginn einer mündlichen Verhandlung die Tür zum Sitzungssaal, bitten die anwesenden Beteiligten und die Öffentlichkeit, sich zu erheben und kündigen mit den Worten „Das Bundesverfassungsgericht.“ das Eintreten der Richter an.
Die Gerichtsdiener beim Obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten (Marshalls) eröffnen traditionell die Sitzung.