Gerichtssäule
Eine Gerichtssäule oder Gerichtsbarkeitssäule (manchmal auch Gerichtspfeiler) grenzte früher den Bereich der Gerichtsbarkeit einer Gemeinde ab. Ihre Aufstellung musste von höherer Stelle (Grundherr, Bischof, Landesfürst) angeordnet oder zumindest genehmigt werden. Sie werden umgangssprachlich auch als „Pranger“ bezeichnet, weil an ihnen – laut mündlicher Überlieferung – nicht nur Urteile gefällt, sondern auch Strafen vollzogen wurden. Darüber hinaus waren sie oft Zeichen des Bürgerstolzes.
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