Gerichtsvollzieher (Österreich)
Gerichtsvollzieher in Österreich sind die Bediensteten der Bezirksgerichte, deren Hauptaufgabe die Zwangsvollstreckung ist. In Österreich wird die in der Exekutionsordnung geregelte gerichtliche Vollstreckung auch Exekution genannt; daran angelehnt wird der Gerichtsvollzieher auch als „Exekutor“ bezeichnet. Die Bedeutungseinschränkung von Exekution („Durch-, Ausführung“, juristisch: obrigkeitliche Vollstreckung von Rechtstiteln) auf Hinrichtung (obrigkeitliche Vollstreckung eines Todesurteils) führte in den anderen deutschsprachigen Ländern dazu, dass der Ausdruck „Exekutor“ nicht mehr gebräuchlich ist.
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