Gesamtverband der Personaldienstleister
Der Gesamtverband der Personaldienstleister (GVP) entstand im Jahr 2023 durch die Verschmelzung des Bundesarbeitgeberverbands der Personaldienstleister (BAP) und des Interessenverbands Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Der GVP vertritt über 5.600 Mitgliedsunternehmen und organisiert gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften die Arbeits- und Sozialbedingungen für rund 800.000 Zeitarbeitskräfte.
Der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband vertritt die Personaldienstleistungsbranche in Deutschland, von der Zeitarbeit über die Personalvermittlung bis hin zur Personalberatung und Personalentwicklung. Dabei ist der GVP ein eingetragener Verein mit dem Zweck, die Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen im Bereich der Personaldienstleistungen zu fördern und die gemeinsamen Interessen der Mitglieder gegenüber Politik, Sozialpartnern, Wissenschaft und Öffentlichkeit zu vertreten.