Bundesmantelvertrag
Ein Bundesmantelvertrag (BMV) ist eine Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung der Versicherten einschließlich der mitversicherten Familienangehörigen. Rechtsgrundlage ist § 82 Abs. 1 SGB V.
Die Bundesmantelverträge bilden den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge zwischen den Kassenärztlichen beziehungsweise Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen- und Ersatzkassenverbänden auf Landesebene. Die Bundesmantelverträge sind für die Krankenkassen und die Vertragsärzte bzw. Vertragszahnärzte verbindlich.
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