Geschützter Landschaftsteil

Die Schutzkategorie eines geschützten Landschaftsteils, in den verschiedenen Naturschutzgesetzen der österreichischen Bundesländer, entspricht etwa jener eines geschützten Landschaftsbestandteiles im Naturschutzgesetz Deutschlands. Ihr Schutz beschränkt sich, im Gegensatz zu den großräumigen Landschaftsschutzgebieten, auf einen kleinen Teil Landschaft. Eine Unterschutzstellung erfolgt in der Regel zur Erhaltung der Seltenheit, Eigenart oder Schönheit solcher Gebiete, aber auch aus wissenschaftlichen Gründen. Vielfach sind diese Geschützte Landschaftsteile alte Alleen oder Baumgruppen und wieder Wasserläufe, Fließgewässer oder Teiche, aber auch kleine Moore und Naturwaldreservate sowie Parkanlagen. Besonders wertvolle Einzelbäume werden in der Regel nicht als Geschützter Landschaftsteil, sondern als Naturdenkmal geschützt.

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