Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstler Österreichs
Die Gesellschaft bildender Künstler Österreichs, Künstlerhaus wurde am 29. April 1861 als „Genossenschaft der bildenden Künstler Wiens“ gegründet und ist eine Künstlervereinigung, die das Kunstleben Österreichs maßgebend prägte. Der laut Eigendefinition „unabhängige, private Verein mit knapp 500 Künstlermitgliedern aus den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Architektur, angewandte Kunst und Film versteht sich als Plattform für Kunstschaffende und Kunstinteressierte sowie als Sprachrohr seiner Mitglieder in kulturpolitischen Anliegen“. Ungleich anderer österreichischer Künstlervereinigungen, wie etwa des Hagenbunds, wurde die heute „Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs“ genannte Vereinigung nie aufgelöst oder verboten.
Die kunsthistorisch bedeutende, avantgardistische Bewegung der Wiener Secession bezog sich bei ihrer „Abspaltung“ vom Künstlerhaus Wien im Jahr 1897, namentlich auf ihre Abkehr vom damals in der Gesellschaft bildender Künstler vorherrschenden traditionellen Konservatismus.