Gesellschaft zu Kaufleuten

Die Gesellschaft zu Kaufleuten ist eine der 13 Gesellschaften und Zünfte in der Stadt Bern und durch die Verfassung des Kantons Bern garantierte öffentlich-rechtliche Körperschaft. Sie ist eine burgerliche Korporation im Sinn der bernischen Gemeindegesetzgebung und untersteht der Aufsicht der kantonalen Behörden. Als Personalkörperschaft hat sie kein eigenes Territorium und ist steuerpflichtig. Sie umfasst alle Burgerinnen und Burger von Bern, die das Gesellschaftsrecht zu Kaufleuten besitzen. Zurzeit umfasst die Gesellschaft zu Kaufleuten ungefähr 1300 Mitglieder.

Gesellschaft zu Kaufleuten
Gründung um 1300
Sitz Zunfthaus zu Kaufleuten
Kramgasse 29
3011 Bern
Schweiz Schweiz
Zweck Burgerliche Korporation
Vorsitz Hans-Ulrich Tschanz (Obmann)
Mitglieder 1185
Website www.kaufleuten-bern.ch

Die Gesellschaft zu Kaufleuten erscheint in den Quellen erstmals Ende 14. Jahrhundert als Krämergesellschaft. Spätestens seit 1431 hatte die Gesellschaft das Privileg der Markt- und Handelspolizei in den deutschsprachigen Gebieten der Stadt und Republik Bern. Die Gesellschaft kontrollierte Mass und Gewicht und übte die eigentliche Marktpolizei durch Aufseher (Henseler) aus. Das Privileg fiel 1798 mit der französischen Besetzung Berns.

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