Gesetz, den Denkmalschutz betreffend (Großherzogtum Hessen)
Das Gesetz, den Denkmalschutz betreffend, vom 16. Juli 1902 war ein Gesetz im Großherzogtum Hessen. Es handelte sich um das erste kodifizierte Denkmalschutzgesetz in Deutschland. Es blieb auch im Volksstaat Hessen und im Bundesland Hessen bis zur Verabschiedung des Hessischen Denkmalschutzgesetzes 1974 in Kraft.
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