Gesetz über digitale Märkte
Das Gesetz über digitale Märkte (kurz GDM, französisch Règlement sur les Marchés numériques, englisch Digital Markets Act; DMA) ist eine Verordnung der Europäischen Union, die Teil eines Regelungspakets ist, welches sicherstellen soll, dass digitale Märkte, auf denen „Torwächter“ (Gatekeeper; also Unternehmen, die aufgrund ihrer Marktmacht und Netzwerkeffekten den Marktzugang für andere kontrollieren) tätig sind, bestreitbar sind und bleiben, also dass andere Marktteilnehmer Wettbewerbsdruck auf diese Gatekeeper ausüben können und Fairness und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Akteure auf den digitalen Märkten in der EU gewährleistet werden.
Verordnung (EU) 2022/1925 | |
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Titel: | Verordnung (EU) 2022/1925 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2022 über bestreitbare und faire Märkte im digitalen Sektor und zur Änderung der Richtlinien (EU) 2019/1937 und (EU) 2020/1828 (Gesetz über digitale Märkte) |
Kurztitel: | Gesetz über digitale Märkte |
Bezeichnung: (nicht amtlich) | Digital Markets Act, DMA |
Geltungsbereich: | EWR |
Rechtsmaterie: | Wettbewerbsrecht |
Grundlage: | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere Artikel 114 |
Verfahrensübersicht: | Europäische Kommission Europäisches Parlament IPEX Wiki |
Inkrafttreten: | 1. November 2022 |
Anzuwenden ab: | Artikel 3 Absätze 6 und 7, Artikel 40, 46, 47, 48, 49 und 50: 1. November 2022 Artikel 42 und 43: 25. Juni 2023 Sonst: 2. Mai 2023 |
Fundstelle: | ABl. L 265 vom 12.10.2022, S. 1–66 |
Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar. | |
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union |
Im Juli 2020 trat die Verordnung (EU) 2019/1150 in Kraft, welche neue Regeln für Transparenz und Rechtsbehelfsmechanismen für Unternehmen festlegt, die Online-Plattformen nutzen. Trotz dieser Initiativen haben eine Reihe aktueller Berichte und Studien jedoch gezeigt, dass einige große Plattformen zunehmend zu Online-Gatekeepern werden.
Weiterer Bestandteil des Regelungspakets ist das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA), das den digitalen Binnenmarkt vollenden soll.
Am 6. Juli 2022 wurde das Gesetz vom EU-Parlament verabschiedet und am 12. Oktober 2022 als Verordnung (EU) 2022/1925 im Amtsblatt der EU verkündet.