Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (UÄndG) trat zum 1. Januar 2008 in Kraft und regelte Änderungen zur Förderung des Kindeswohls, zur Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung und zur Vereinfachung des Unterhaltsrechts. Dem Gesetz stimmten im Rechtsausschuss neben den damaligen Koalitionsfraktionen CDU und SPD auch FDP und Grüne zu. Die Linke stimmte dagegen. Bündnis 90/Die Grünen waren zuvor mit einem Änderungsantrag gescheitert, Unterhaltsansprüche aus den vor 2003 geschlossenen Ehen von der Neuregelung auszunehmen, nachdem das Bundesministerium der Justiz dies als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft hatte. Nach einer Umfrage der Bertelsmann Stiftung beurteilt die Bevölkerung die Reform überwiegend positiv.
Basisdaten | |
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Titel: | Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts |
Kurztitel: | Unterhaltsrechtsänderungsgesetz |
Abkürzung: | UÄndG |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Privatrecht, Familienrecht |
Erlassen am: | 21. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3189, mit Gesetzestext im Wortlaut) |
Inkrafttreten am: | 1. Januar 2008 |
GESTA: | C056 |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
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